• Zusammenarbeit mit dem behandelnden Hausarzt/Facharzt, dem betreuenden Pflegedienst und palliativmedizinisch qualifizierten Pflegediensten
• Abstimmung zum Tätigwerden des SAPV-Teams
• Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die SAPV
• Interkollegiale Beratung, Beratung zur palliativen Therapie
• Empfehlungen für erforderliche und vorausschauende Medikation, Hilfsmittel und Häusliche Krankenpflege
• 24 Std. Rufbereitschaft
• Krisenintervention in der Häuslichkeit des Patienten
• Palliativmedizinische Maßnahmen, die nach ihrer Art, Schwere und Komplexität eine Kompetenz erfordern, die der eines Arztes/Ärztin mit Zusatzweiterbildung „Palliativmedizin entspricht
• Beratung, Anleitung und Begleitung der Patienten mit ihren Angehörigen zur palliativen Versorgung einschließlich Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod
• Überprüfung des Therapiekonzeptes, ggf. Modifikation in Abstimmung mit dem Hausarzt und anderen beteiligten Ärzten